Konfrontiert mit den Flüchtlingsproblemen des Nahen Ostens und Afrikas, leistet sich Europa einen politischen Rückfall in überkommenen Nationalismus und ein völliges Versagen gegenüber dieser Herausforderung. Die politischen AkteurInnen, speziell auch die Kanzlerin, haben dabei die Probleme lange vor sich hergeschoben.
Der deutsche Innenminister de Maiziére sowie die CSU in Bayern probieren derzeit aus, welche Wege es gibt, unerwünschte Geflüchtete, namentlich aus dem Balkan, möglichst schnell abzuschieben: Es geht um die Frage der sicheren Herkunftsländer.
War bisher für die Einstufung in die Liste dieser Länder ein Rechtsvorgang erforderlich, der im Asylverfahrensgesetz geregelt ist0 (§ 29a Anlage 2), so soll dieser in Zukunft entfallen. Wenn die Anerkennungsquote aus einem Land auf einen sehr niedrigen Wert fällt, etwa unter 1%, so sollen automatisch Geflüchtete aus diesem Land nicht mehr anerkannt werden. Sie haben nicht einmal mehr den Schutz, eine gesetzliche Vermutung (sicheres Herkunftsland) widerlegen zu können, etwa verfolgte Roma aus dem Balkan. Auch der minimalste Rechtsschutz entfällt.
Da durch das Asylverfahrensgesetz ein Bezug zum Asylrecht gegeben ist, müsste das Grundgesetz geändert werden. Am Asylrecht war schon immer ablesbar, wie das Grundgesetz seit seiner Verabschiedung im Jahre 1949 verunstaltet wurde. De Maiziére setzt diese Linie in einem weiteren Punkt fort: Macht kapert das Recht.