Gestern, am 23.08.16, wurde der aus dem Kirchenasyl der Kapuziner in Münster heraus verhaftete ghanaische Flüchtling Issa A. aus dem Abschiebegewahrsam in der Haftanstalt in Büren entlassen. Im Zuge eines Eilantrages hatte das Verwaltungsgericht Münster seine drohende Abschiebung nach Ungarn gestoppt.
Das Verwaltungsgericht verwies in seiner Begründung auf „systemische Mängel des ungarischen Asylverfahrens sowie der Aufnahmebedingungen“. Ferner konstatierte es, dass das Bundesamt für Flucht und Migration und die Ausländerbehörde verpflichtet gewesen wären, „diese Umstände bei der Entscheidung zu berücksichtigen“.
Rechtsanwalt Michael Gödde, der mit dem Fall betraut ist, kommentierte: „Damit ist klar, dass das Vorgehen des BAMF wie der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld in diesem Fall rechtswidrig waren. Das Verwaltungsgericht teilt die Auffassung, dass nach Ungarn nicht abgeschoben werden darf.“
Glücklich und erleichtert, aber auch bestürzt über das Vorgehen der Behörden, zeigte sich Dr. Julia Lis vom Netzwerk Kirchenasyl Münster: „Wir freuen uns sehr, dass Issa A. die Abschiebung nach Ungarn erspart blieb und dass das Verwaltungsgericht in Münster unsere Auffassung teilt, dass die Bedingungen für Asylsuchende in Ungarn mit menschenrechtlichen Standards nicht zu vereinbaren sind. Aber wir sind auch bestürzt, dass um ein Haar ein solches schweres Unrecht passiert wäre.“
Das Netzwerk Kirchenasyl Münster sieht sich in seiner Praxis dadurch bestätigt: „Das bestärkt uns und alle, die das Kirchenasyl als legitimes Mittel ansehen, um Bedürftigen Schutz zu gewähren, wo staatliche Behörden bei dieser Aufgabe versagen. Kirchenasyle sind leider Gottes notwendiger denn je.“ Hinsichtlich der zuständigen Behörden meinte Lis: „Wir erwarten selbstverständlich, dass das Urteil auch Berücksichtigung bei zukünftigen Entscheidungen der Ausländerbehörde Coesfeld findet. Auch vom Landesinnenminister Ralf Jäger erwarten wir, dass er Stellung dazu nimmt, wie der von ihm zugesicherte Schutz von Kirchenasylen sich zum gestrigen Einsatz der Polizei, deren oberster Dienstherr er ja ist, im Kapuzinerkloster in Münster verhält.“